Frau in Busniss-Kleidung sitzt an einem Schreibtisch in einem Büro

Rechtsanwältin & Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin Andrea Bühler blickt auf eine Berufserfahrung vor allem im Familien- und Erbrecht von mehr als 30 Jahren zurück.
Rechtsanwältin Andrea Bühler nahm im Jahre 1985 ihr Studium der Rechtswissenschaft in Berlin an. Zwischenzeitlich wechselte sie ihren Studienort und beendete ihr Studium anschließend im Jahre 1990 in Freiburg mit dem ersten Staatsexamen. Ihr Referendariat absolvierte Frau Andrea Bühler 1991 im Landgerichtsbezirk Fulda.

Nach erfolgreicher Beendigung des Referendariats mit dem zweiten Staatsexamen im Jahre 1994, nahm Rechtsanwältin Andrea Bühler ihre berufliche Tätigkeit in einer Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in Fulda auf. Nach einer Weiterbildung trägt sie seit dem Jahre 1997 die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“. In den Jahren 2005 bis 2017 war Rechtsanwältin Andrea Bühler neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit Vorsitzende des Fachausschusses "Familienrecht" bei der Rechtsanwaltskammer Kassel.

Am 1. Juli 2008 gründete Frau Rechtsanwältin Bühler mit Rechtsanwalt Géza Molnár eine Sozietät und die Rechtsanwaltskanzlei Molnár & Bühler wurde ins Leben gerufen. Im Jahr 2016 schloss Frau Rechtsanwältin Andrea Bühler erfolgreich den Fortbildungslehrgang zur Fachanwältin für Erbrecht ab. Von August 2018 bis Juli 2025 war Rechtsanwältin Andrea Bühler ebenfalls als Richterin am Hessischen Anwaltsgerichtshof tätig.

Rechtsanwältin Andrea Bühler ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft "Familienrecht" des Deutschen Anwaltsvereins, sowie im Interessenverband Unterhalt & Familienrecht (ISUV) und dessen Kontaktanwältin.

 

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